2023
Für gemeinnützige Stiftungen gilt das herkömmliche Arbeitsrecht, sie unterliegen zusätzlich aber ebenso den besonderen Regeln der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Daraus folgen auch besondere Haftungsfragen der Stiftungsorganmitglieder. Mit dem erforderlichen Gesamtblick auf Mitarbeitende in Stiftungen im Spiegel von Recht und Compliance hat sich Institutsleiter Dr. K. Jan Schiffer in seinem Beitrag in Stiftung & Sponsoring 06.22, S. 34 f. befasst.
Zum 01.07.2023 ist die Reform des Stiftungszivilrechts in Kraft getreten. Eine Synopse mit der Gegenüberstellung von altem und neuem Recht finden Sie mit freundlicher Genehmigung des zerb Verlages als Auszug aus dem 2022 erschienen Buch zur Reform von Schiffer/Pruns/Schürmann (s.u.) zum Download auf www.stiftungsrecht-plus.de.
Die 5. Auflage des von Dr. K. Jan Schiffer heraugsgebeben Stiftungsbuches „Die Stiftung in der Beraterpraxis“ unter Berücksichtigung des neuen Rechts befindet sich derzeit in Arbeit.
2022
Institutsleiter Dr. K. Jan Schiffer hat einen Lehrauftrag an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS). Anfang August 2022 leitete er dort im Rahmen der „Start-Up-Manufaktur: Summer School Entrepreneurship 22“ einen Workshop zu dem Themenkreis „Start-Ups und Recht“. Gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitete er dort typische Rechtsthemen, Fragestellungen und Probleme bei der Unternehmensgründung.
Einen ausführlichen und mit Blick auf die verschiedenen Erwartungshaltungen an eine solche Veranstaltung durchaus auch kritischen Rückblick haben dazu Frau stud. iur. Alma Böttger und Herr stud. iur. Silas Döpp verfasst, die an dem Workshop teilgenommen haben. Der vollständige Text vom 15.08.2022 ist hier zum Download verfügbar.
Das am 01.07.2023 in Kraft tretende neue Stiftungsrecht bringt erhebliche Änderungen für alle Bereiche des Stiftungshandelns mit sich.
Mit dem zum Jahresbeginn 2022 im zerb Verlag erschienen Buch zur Reform des Stiftungsrechts gibt Institusleiter Dr. K. Jan Schiffer gemeinsam mit den Autoren Matthias Pruns und Christoph J. Schürmann allen im Stiftungsbereich tätigen Personen das nötige Handwerkszeug für den erfolgreichen Start in das neue Recht an die Hand.
2021
Corona: Haftungsvermeidung auf Chef-Ebene?
Eine kleine Praxisskizze von Dr. K. Jan Schiffer vom 29.03.2021
Chefs haften bekanntlich auch. Es haften nicht nur die eigentlichen Sachbearbeiter und Referenten. Wer als Chef die falschen Anweisungen gibt oder Abläufe falsch organisiert und dabei schuldhaft handelt, der haftet.
In den gegenwärtigen Pandemie-Zeiten ist das besonders aktuell, denn es sind vielfach unklare und zum Teil auch wenig nachvollziehbare Regeln zu befolgen. Regeln, die man nicht wirklich kennt, lassen sich nur schwer befolgen. Das führt dann leicht dazu, dass man als Chef den Untergebenen ebenfalls unklare Anweisungen gibt – oder auch gar keine.
Es gibt zudem durchaus Fälle, in denen der Chef am liebsten gar nichts Näheres dazu wissen will, wie die Anweisungen ausgeführt, eingehalten oder eben auch nicht eingehalten werden. Schon der Volksmund sagt uns: „Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.“ Wer als Chef so handelt und die Erfordernisse nicht näher klärt sowie entsprechend anweist, delegiert aus meiner Sicht in unzulässigerweise die Verantwortung nach unten, anstatt selbst zu führen, wie es eben Chef-Aufgabe ist. Da hilft nur, dass man von unten nach oben nachfragt und das Problem, dessen Lösung man nicht kennt, oben vorlegt. Und das am besten schriftlich. Der zugehörige Grundsatz nicht nur beim Militär heißt: „Melden macht frei.“ Um es einmal ganz pointiert zu sagen: Drückebergerei auf der Chefetage darf es nicht geben.
Das finden Sie zu hart, liebe Leser?
Nun, möchte ich erwidern: Was meinen Sie wohl, warum sogar in Großunternehmen bestimmte Zwischenverantwortlichkeitsebenen eingezogen werden?
Doch ganz bestimmt nicht, damit alle wesentlichen Fragen beim obersten Chef auch wirklich ankommen und dieser so ersichtlich die Letztverantwortung trägt. Die Vermutung liegt nicht ganz fern, dass solche Punkte auch im Zusammenhang mit dem so genannten „Dieselskandal“ eine Rolle gespielt haben. Laut Zeitungsberichten dreht sich da vieles um die Frage, was dem Chef denn bekannt gewesen ist und/oder bekannt gewesen hätte sein müssen.
Was bleibt für den Sachbearbeiter? Nun: Melden und nachfragen beim Chef macht frei und führt im Idealfall zu einer passenden Anweisung, wie der betreffende Praxisfall sachgerecht zu erledigen ist.
Und darum geht es doch, oder?
2020
Rechtsanwalt Dr. Felix Michael Klement, Leiter der PHR-Section Wien, hat sich in einem Fachaufsatz für die Zeitschrift ecolex (Heft 05/2020, S. 394 ff.) eingehend mit dem Haftungsprivileg für Sachverständige aus Sicht des österreichischen Rechts befasst und hinterfragt anhand eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofs aus 2019 kritisch die einschlägige Rechtsprechung. Der Aufsatz ist mit freundlicher Genehmigung des Verlags hier im Volltext verfügbar (Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIecolex20200516).
2019
Nach dem großen Erfolg des „kleinen“ Stiftungsbuches (s.u.) erschien im Spätsommer 2019 die von Institutsleiter K. Jan Schiffer und RA Christoph J. Schürmann zugleich für das PHR herausgegebene Schrift „Vererben und Erben“.
Zum Einstieg in das komplexe Thema wird praxisnah erläutert, was Erblasser und Erben zu dem Thema wissen sollten.
„Man kann doch den Laien nicht mit wissenschaftlichen Büchern kommen, auch wenn sie `locker` geschrieben sein mögen“!
Für Institutsleiter Dr. K. Jan Schiffer war das der Ansporn für die erste Auflage des „kleinen“ Stiftungsbuchs in 2016. Nachdem diese rasch vergriffen war, hat er Anfang 2019 für das PHR, mit freundlicher Unterstützung von medialiter, eine druckfrische und aktualisierte 2. Auflage mit Praxishinweisen für Laien und potenzielle Stifter herausgegeben.
2017
Hohe Gehälter und Altersversorgungsbezüge von Managern erhitzen immer wieder die Gemüter. In 2017 wurden in Gesellschaft und Politik vermehrt gesetzgeberische Maßnahmen zu einer Begrenzung gefordert. Dass solche Zahlungen schon nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres als Betriebsausgaben abziehbar sind, hat Institutsleiter Dr. K. Jan Schiffer anhand von Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling (BC 04/2017, S. 159 ff.) verdeutlicht. Marcus Rohwetter hat diesen Begründungsansatz von Dr. Schiffer in seinem ZEIT-Artikel vom 04. Mai 2017 positiv aufgegriffen, ebenso wie ein Beitrag der WirtschaftsWoche vom 10.11.2017.
2016
Nach Fertigstellung der Neuauflage des „großen“ Stiftungsbuches (s.u.) wurde Insitutsleiter Dr. K. Jan Schiffer mehrfach darauf angesprochen, ob es nicht zur Stiftungserrichtung ein kleines Einsteigerbuch gebe. So entstand mit freundlicher Unterstützung durch den zerb Verlag eine zugleich für das PHR Praxisinstitut herausgegebene kurze Schrift mit Praxishinweisen für interessierte Laien und potenzielle Stifter.
Die aktualisierte und erweiterte 4. Auflage des von Dr. K. Jan Schiffer herausgegebenen Stiftungsbuches „Die Stiftung in der Beraterpraxis“ erschien im Jahr 2016 beim zerb Verlag.
2015
Dr. Felix Michael Klement, Leiter der Section Wien des PHR, verfasste für den von M. Nocker 2015 in zweiter Auflage herausgegebenen Kommentar zum Handelsvertretergesetz 1993 einen ausführlichen Beitrag zur Handelsvertretung im europäischen und österreichischen Kartellrecht.
2014
In Kooperation mit der Unternehmer Medien GmbH erschien Ende 2014 mit „Steuerprüfung und Betriebsprüfung“ von Dr. K. Jan Schiffer ein erster Band der PHR-Schriftenreihe. Mit dieser Schrift, die auf seinem 2009 im Verlag von C. H. Beck erschienenen Ratgeber zur Steuerprüfung fußt, gibt der Autor vor allem Mittelständlern und Selbstständigen, aber auch Privatleuten Hilfen an die Hand, um trotz „Steuerchaos“ auf Augenhöhe mit den Finanzbeamten und in der Sache gelassen zu bleiben.
Testamentsvollstreckung ist eine anspruchsvolle Dienstleistung, die nicht selten auch erhebliche Haftungsgefahren mit sich bringt. Es steht außer Frage, dass eine derart anspruchsvolle Tätigkeit auch angemessen zu vergüten ist. Mit den Einzelheiten befasst sich das von Dr. K. Jan Schiffer, Eberhard Rott und Matthias Pruns herausgegebene Buch „Die Vergütung des Testamentsvollstreckers“, erschienen 2014 im zerb Verlag.
2013
Im Jahr 2013 erschien die nunmehr dritte Auflage des von Dr. K. Jan Schiffer herausgegebenen Stiftungsbuches „Die Stiftung in der Beraterpraxis“ beim zerb Verlag. Die Ausrichtung als Buch für die Praxis hat sich bewährt. Deshalb haben Schiffer und seine Mitautoren versucht, noch mehr auf die Bedürfnisse derjenigen Stiftungsberater einzugehen, die nicht als Rechtsanwälte zugelassen sind: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banker, Stiftungsmanager, Financial Planer, Anlageberater, Unternehmensberater etc. Ergänzt wird das Buch durch aktuelle Informationen auf dem Stiftungsportal www.stiftungsrecht-plus.de.
2011
Die Ereignisse in Fukushima werden nicht ohne Einfluss auf die Risikobewertung bleiben. Die Ereignisse nötigen zu grundsätzlichen Erwägungen. Lesen Sie dazu den Kommentar von Schiffer. Dem Beck-Verlag sei für das pdf herzlich gedankt.
2009
Im Jahr 2009 wurde endlich (!) die Untersuchung zum Thema Steuerprüfung abgeschlossen und deren Ergebnisse in einem kleinen Buch zusammengefasst.
Thema war in 2009 auch die Haftung von Ratingagenturen:
Hier ist dazu der ausführliche Fachaufsatz, der in Zusammenarbeit insbesondere mit dem Mitglied in unserem wissenschaftlichen Beirat Herrn Dr. Gerhard Wildmoser entstanden ist.
2006
In 2006 kam die Anfrage, angesichts der gegenwärtigen Erbschaftswelle die Möglichkeiten und Risiken für Erblasser und Erben aufzuarbeiten und in leicht verständlicher Form darzustellen. Das Ergebnis dazu, was Privatleute und Unternehmer zum Testament wissen sollten, wurde ebenfalls als kleines Buch auch für Laien vorgelegt.
Als Ergebnis eines weiteren Projektes aus dem Jahre 2006 ist zudem das Buch „Baurecht in der Praxis“ erschienen.
2005
Als Ergebnis zweier Projekte aus den Jahren 2005 sind die beiden Taschenbücher „Ehevertrag“ und „Haftung“ Cornelsen erschienen. (Beide in Neuauflage 2007!)
2004
Als erstes grundlegendes Projekt ist ein umfangreiches Buch erschienen:
„Schiffer/Rödl/Rott(Hrsg.),Haftungsgefahren im Unternehmen – Ein Handbuch für Führungskräfte und deren Berater“ Über 50 Autoren haben in diesem Buch das Thema Haftung und Risiko in Unternehmen für die Praxis behandelt.